Mit 116.562 pflegefachlichen Empfehlungen
haben die Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt 2024 die pflegerische Versorgung der Menschen im Land unterstützt.
Neben Pflegebegutachtungen zur Feststellung des Pflegebedarfs gehören dazu auch Empfehlungen zu Pflegehilfsmitteln und zu Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds.
Spalten Pflege gesamt
Bild Pflege gesamt

93,4% Feststellung des Pflegebedarfs
0,2% Pflegehilfsmittel
1,7% wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
4,7% Sonstige

Unser Team pflegefachlicher Gutachterinnen und Gutachter vereint eine große Vielfalt an Fachkompetenz:
- 128 Gesundheits- und Krankenpflegende
- 30 Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende
- 28 Altenpflegerinnen und Altenpfleger
- 8 Fachkräfte für Palliativpflege
- 7 Fachkräfte für Außerklinische Beatmung
- 6 Fachkräfte für Anästhesie und Intensivpflege
- 4 Fachkräfte für Gerontologie

Zusatzqualifikationen
darunter:
- 53 mit Weiterbildung TQM-Auditor/Qualitätsmanagement
- 44 mit Berufserfahrung Pflegedienst-/Heimleitung
- 42 mit Weiterbildung zur/zum Zertifizierten Pflegesachverständigen
- 15 mit Studienabschluss mit pflegerischem bzw. gesundheitsfördernden Schwerpunkt (z. B. Pflegewissenschaften, Gesundheitsmanagement)
- 7 mit Berufserfahrung als Stations- und/oder Wohnbereichsleitung

Zitat Sina Dickner Pflege
„Der Geschäftsbereich Pflege hat im vergangenen Jahr wieder mehr pflegefachliche Empfehlungen für die Menschen im Land gegeben. Die Zunahme der Anträge war zwar weniger hoch als prognostiziert, dennoch setzt sich diese kontinuierlich fort.
Um mit der Entwicklung weiter Schritt zu halten, sind neue Strategien gefragt. Immer mehr Fachpersonal einzustellen, kann keine alleinige Lösung sein, denn das benötigen wir schließlich vorrangig für die Versorgung der Pflegebedürftigen. Deshalb müssen wir im Medizinischen Dienst schauen, wie wir unsere Aufgaben so effizient wie nur möglich umsetzen. Eine Möglichkeit dafür sind alternative Umsetzungswege wie das strukturierte Telefoninterview. Dahingehend konnten die Erfahrungen aus der Pandemie zeigen, dass dies eine Alternative zum Hausbesuch sein kann. Das Bundesministerium für Gesundheit genehmigte deshalb am 18. September 2024 die gesetzliche Grundlage für gewisse Konstellationen.
An diesem Punkt sollten wir allerdings nicht stehenbleiben, denn eine Videobegutachtung könnte noch einen Einblick in das Wohnumfeld ermöglichen und wäre gleichzeitig noch persönlicher, da sich alle Gesprächsbeteiligten auch sehen. Natürlich mögen manche Bedenken äußern, dass dieses digitale Vorgehen doch für ältere Menschen eine Zumutung sei. Doch der aktuellste Altersbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeigt, dass mittlerweile bei den 70- bis 79-Jährigen schon über 80% im Internet aktiv sind und sogar fast 55% der über 80-Jährigen. Zudem besitzen laut einer Bitkom-Umfrage fast 70% der über 70-Jährigen inzwischen ein Smartphone. Ein weiterer Fakt ist, dass der Großteil der Pflegebegutachtungen von Angehörigen, Pflege- oder Betreuungspersonen oder den Mitarbeitenden von Pflegediensten bzw. -einrichtungen begleitet wird. Dadurch wäre im Fall der Fälle eine Unterstützung möglich, wenn’s irgendwo hängt. Ein Projekt soll nun auf Bundesebene zeigen, dass sich dieses Vorgehen für die Pflegebegutachtung grundsätzlich eignet. Da wir dieses Projekt bei uns im Land unterstützen, haben wir im letzten Jahr die Vorbereitungen hierfür geschaffen und konnten noch vor dem Jahresende mit der Pilotphase auf freiwilliger Basis starten. Das war aber längst nicht das einzige Thema, das wir vorangebracht haben. Die Begutachtung der Außerklinischen Intensivpflege gehörte ebenso dazu. In einem gemeinsamen Workshop sprachen unsere pflegefachlichen Gutachterinnen und Gutachter und unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, die gemeinsam seit 2023 die Aufträge umsetzen, über die gewonnenen Erfahrungen und mögliche Optimierungsideen. In der Folge haben wir eine Arbeitsgruppe geschaffen und planen weitere Austauschmöglichkeiten, auch für andere Themenbereiche. Unsere Aufgaben repräsentierten wir auf dem Deutschen Pflegetag 2024 gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg. Auf der größten Pflegemesse Deutschlands sammelten wir durch die Begegnungen verschiedener Professionen der Pflege auch inspirierende Impulse.“
Dr. Sina Dickner
Leiterin Geschäftsbereich Pflege
Akkordeon Pflege
Pflegebegutachtung
Um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst.
Maßstab für die Begutachtung ist der Grad der Selbstständigkeit des Menschen. Die zentrale Frage ist also, wie selbstständig der Mensch seinen Alltag bewältigen kann.
In 108.900 Pflegebegutachtungen
haben die Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt 2024 ermittelt, ob und in welchem Umfang ein Pflegebedarf besteht.
Das waren 2,4 % mehr pflegefachliche Empfehlungen als im Vorjahr.
Details Pflegebegutachtungen
Ergebnisse der Pflegebegutachtungen 2024
Ergebnisse der Pflegebegutachtungen 2024
- 5,8% kein Pflegebedarf
- 16,6% Pflegegrad 1
- 33,5% Pflegegrad 2
- 24,2% Pflegegrad 3
- 12,2% Pflegegrad 4
- 7,7% Pflegegrad 5
Grafik Ergebnisse der Pflegebegutachtungen

Grafik Entwicklungen der Begutachtungen zur Feststellung des Pflegebedarfs
Entwicklungen der Begutachtungen zur Feststellung des Pflegebedarfs
2018 | 73.944 |
2019 | 76.768 |
2020 | 86.676 |
2021 | 89.716 |
2022 | 95.273 |
2023 | 106.315 |
2024 | 108.900 |
Antragsarten
- 49.350 Erstanträge
- 50.611 Höherstufung
- 8.939 weitere Antragsarten

Pflegebegutachtungen nach Begutachtungsformen
- 16.734 Telefoninterview
- 68.198 Hausbesuche
- 23.968 Auf Grundlage von Unterlagen und Befunden

Bei 91.792 Begutachtungen
wurden mit der Empfehlung zum Pflegegrad folgende Empfehlungen zum Erhalt der Selbstständigkeit geben:
- 84,7 % mindestens eine Empfehlung eines Heilmittels oder anderer therapeutischer Maßnahmen
- 55,1 % mindestens eine sonstige Empfehlung
- 40,0 % mindestens eine Hilfsmittelempfehlung ( z. B. TOP 3)
- 31,8 % Empfehlungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- 2,0 % Reha-Empfehlungen
Heilmittelempfehlungen können sein:
Heilmittelempfehlungen können sein:
Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Sonstige Empfehlungen können sein:
Sonstige Empfehlungen können sein:
Edukative Maßnahmen, Präventive Maßnahmen, Beratung zu Leistungen zur verhaltensbezogenen Primärprävention nach § 20 SGB V, Veränderung der Pflegesituation
Hilfsmittelempfehlungen können sein:
Hilfsmittelempfehlungen können sein:
Hausnotruf, Pflegebett, Schieberollstuhl, Rollator, Toilettensitzerhöhung, Duschhocker
Empfehlungen von Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes
Empfehlungen von Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes können sein:
Umbauten für bodengleiche Dusche, Entfernen von Schwellen und Stufen, Einbau Treppenlift, Übernahme Umzugskosten
Erfolgte in den letzten Jahren vor der Begutachtung eine Rehabilitation?

kein Pflegebedarf | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Nein: | 6,6% | 19,0% | 36,8% | 24,2% | 10,1% | 3,3% |
Im letzten Jahr: | 7,0% | 19,7% | 39,2% | 24,1% | 7,5% | 2,4% |
In den letzten 1-4 Jahren | 7,3% | 21,2% | 40,5% | 22,0% | 7,3% | 1,7% |
Information Reha vor Pflege
Der sozialgesetzlich verankerte Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ soll Pflegebedürftigkeit verhindern und bei bestehender Pflegebedürftigkeit den Hilfebedarf reduzieren. Daher schauen die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes bei jeder Pflegebegutachtung, ob und in welchem Umfang Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind. Eine Empfehlung zur medizinischen Rehabilitation gilt dann direkt als Antrag nach § 14 SGB IX, wenn die betreffende Person einverstanden ist. Die initiative Empfehlung zur medizinischen Rehabilitation wird im Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt ärztlich geprüft.

kein Pflegebedarf | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Kinder bis 18 Monate | 18,6 % | 1,0 % | 21,1 % | 45,1 % | 10,8 % | 3,4 % |
Kinder bis 12 Jahre | 4,9 % | 18,0 % | 41,0 % | 28,0 % | 5,3 % | 2,1 % |
Erwachsene bis 74 Jahre | 9,0 % | 19,8 % | 34,1 % | 21,2 % | 9,2 % | 6,9 % |
Erwachsene ab 75 Jahre | 3,0 % | 12,9 % | 32,4 % | 27,3 % | 15,4 % | 9,1 % |
TOP 3 pflegebegründende Diagnosen* nach Altersgruppen
*Diagnosen nach ICD 10 sagen für sich allein nichts über die Pflegebedürftigkeit aus. Dennoch gibt es Diagnosen, die ursächlich für die Einschränkung der Selbständigkeit und damit pflegerelevant sind und Pflegebedarf begründen können.
Kinder bis 18 Monate | Kinder bis 12 Jahre | Erwachsene bis 74 Jahre | Erwachsene ab 75 Jahre | |
häufigste Diagnose | F83 (1.084) Kombinierte umschriebene Entwicklungsstörungen | P07 (31) Störungen im Zusammenhang mit kurzer Schwangerschaftsdauer und niedrigem Geburtsgewicht | U50 (3.941) Motorische Funktionseinschränkung | U50 (12.344) Motorische Funktionseinschränkung |
zweithäufigste Diagnose | F90 (511) Hyperkinetische Störungen | F83 (23) Kombinierte umschriebene Entwicklungsstörungen | J44 (3.235) Sonstige chronische obstruktive Lungenkrankheit | U51 (10.957) Kognitive Funktionseinschränkung |
dritthäufigste Diagnose | F80 (460) Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache | Q21 (18) Angeborene Fehlbildungen der Herzsepten | U51 (2.734) Kognitive Funktionseinschränkung | I50 (10.501) Herzinsuffizienz |

Entwicklung der Begutachtungen zur Feststellung des Pflegebedarfs nach Altersgruppen
2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
Kinder bis 18 Monate | 0,2 % | 0,2 % | 0,2 % | 0,2 % | 0,2 % |
Kinder bis 12 Jahre | 2,0 % | 2,2 % | 2,3 % | 2,6 % | 2,7 % |
Erwachsene bis 74 Jahre | 27,9 % | 29,9 % | 30,0 % | 32,3 % | 35,0 % |
Erwachsene ab 75 Jahre | 69,9 % | 67,9 % | 67,5 % | 65,0 % | 65,0 % |

Pflegebedarf nach Geschlechtern

kein Pflegebedarf | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
weiblich | 5,7 % | 17,4 % | 33,7 % | 23,8 % | 12 % | 7,4 % |
männlich | 6 % | 15,5 % | 33,3 % | 24,7 % | 12,4 % | 8,1 % |
Pflegebedarf nach Versorgungsformen
ambulant gesamt: 97.243
stationär gesamt: 11.063
Pflege in vollstationären Einrichtungen behinderter Menschen gesamt: 594
kein Pflegebedarf | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
ambulant | 6,4 % | 18,4 % | 36,5 % | 23,9 % | 9,5 % | 5,2 % |
stationär | 0,5 % | 1 % | 7,2 % | 26,1 % | 35,6 % | 29,7 % |
vollstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung | 7,4 % | 14,8 % | 24,8 % | 28,8 % | 18,9 % | 5,4 % |

Entwicklung nach Versorgungsformen in Prozent
2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
ambulant (Pflegedienst/-person) | 84,2 % | 84,8 % | 86,2 % | 87,3 % | 89,3 % |
stationär (Pflegeheim) | 14,9 % | 14,3 % | 13 % | 12 % | 10,2 % |
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen | 0,9 % | 0,9 % | 0,8 % | 0,7 % | 0,5 % |

Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht sich, so lange wie möglich zu Hause im gewohnten Umfeld zu bleiben. Pflegeleistungen werden deshalb überwiegend ambulant erbracht. Das kann sich unterschiedlich gestalten und findet sich in den verschiedenen Antragsarten wieder: Übernehmen ausschließlich Angehörige oder andere Bezugspersonen die pflegerische Versorgung, wird Pflegegeld beantragt. Ist nur ein Pflegedienst im Einsatz, werden Pflegesachleistungen beantragt. Kümmern sich Angehörige und Pflegedienst gemeinsam um die Pflege, dann ist das eine Kombileistung, die Pflegegeld und Sachleistungen umfasst.
kein Pflegebedarf | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Pflegegeld | 7,1 % | 20,1 % | 39,1 % | 23,1 % | 7,1 % | 3,4 % |
Pflegesachleistungen | 8,6 % | 22,7 % | 39,7 % | 17 % | 7,1 % | 5,1 % |
Kombileistung | 4,6 % | 14,1 % | 31,2 % | 27,2 % | 14,3 % | 8,6 % |
Kurzzeitpflege | 20 % | 40 % | 20 % | 0 % | 20 % | 0 % |

Entwicklung der beantragten Leistungsarten
2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
Geldleistung | 41,4 % | 43 % | 45,4 % | 49,7 % | 52,7 % |
Sachleistung | 35,4 % | 34,7 % | 33 % | 30,2 % | 29,5 % |
Kombileistung | 7,4 % | 7,1 % | 7,7 % | 7,4 % | 7,1 % |

Zufriedenheit mit der Pflegebegutachtung
Jedes Jahr wird ein Teil der Menschen, für die der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt den individuellen Pflegebedarf feststellt, bzw. deren Angehörige, Betreuungs- oder Pflegeperson, von einem unabhängigen Institut nach der Zufriedenheit mit der Umsetzung der Pflegebegutachtung gefragt. Die freiwilligen Rückmeldungen aus dem Jahr 2024 zeigen, dass diese als sehr zufriedenstellend empfunden wird.

Zufriedenheit mit der Umsetzung im Hausbesuch
ausgewertete Fragebögen: 773
- zufrieden: 92,1 %
- teilweise zufrieden: 5,7 %
- unzufrieden: 2,1 %
Persönliche Rückmeldungen:
‣ alles bestens, alles ok., insgesamt (sehr) zufrieden
‣ zufrieden mit der Gutachterin / dem Gutachter
‣ keine Beanstandung / keine Verbesserungsvorschläge
‣ unzufrieden mit Ergebnis der Pflegebegutachtung / falsche Einstufung
‣ zufrieden mit der Begutachtung / mit dem Ablauf / mit dem Prozess
‣ Terminvereinbarung/-änderung: unflexibel, zu kurzfristig, genauer

Zufriedenheit mit der Umsetzung als Telefoninterview
ausgewertete Fragebögen: 621
- zufrieden: 91 %
- teilweise zufrieden: 6,4 %
- unzufrieden: 2,5 %
Persönliche Rückmeldungen:
‣ alles bestens, alles ok., insgesamt (sehr) zufrieden
‣ zufrieden mit der Gutachterin / dem Gutachter
‣ Wunsch nach persönlicher Begutachtung
‣ keine Beanstandung / keine Verbesserungsvorschläge
‣ zufrieden mit der Begutachtung / mit dem Ablauf / mit dem Prozess
Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen
Pflegebedürftige Menschen brauchen besonderen Schutz und haben Anspruch auf eine hochwertige Pflege. Der Medizinische Dienst prüft deshalb jedes Jahr 90 % aller Pflegedienste und Pflegeheime im Land auf deren Qualität und unterstützt damit eine gute pflegerische Versorgung.
Überleitung
davon:
Detail
... darunter 73 Anlassprüfungen aufgrund von Beschwerden oder Hinweisen auf Missstände in Pflegeeinrichtungen.
Infokasten Anlassprüfung
Infokasten Anlassprüfung
Mit einer Anlassprüfung können Beschwerden über Pflegemängel gezielt von den Qualitätsprüferinnen und -prüfern des Medizinischen Dienstes überprüft werden. Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige bekommen dadurch konkrete Hinweise zu ihren Bedenken. Für die Einrichtung ergibt sich aus der Anlassprüfung die Chance, sich weiter zu verbessern und zu entwickeln.
Qualitätsbereiche der Qualitätsprüfungen
Qualitätsbereiche der Qualitätsprüfungen
*Prüfbogen A = Beurteilung der personenbezogenen Versorgung
**Prüfbogen B = Beurteilung auf der Einrichtungsebene
spezielle Anforderungen an stationäre Pflegeeinrichtungen
Qualitätsbereiche der Qualitätsprüfungen
‣ Bereich 1: Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung (Prüfbogen A*)
1.1 Unterstützung im Bereich Mobilität
1.2 Unterstützung bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung
1.3 Unterstützung bei Kontinenzverlust, Kontinenzförderung
1.4 Unterstützung bei der Körperpflege
‣ Bereich 2: Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Prüfbogen A*)
2.1 Medikamentöse Therapie
2.2 Schmerzmanagement
2.3 Wundversorgung
2.4 Unterstützung bei besonderen medizinischpflegerischen Bedarfslagen
2.5 Unterstützung bei der Bewältigung sonstiger therapiebedingter Anforderungen
‣ Bereich 3: Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte (Prüfbogen A*)
3.1 Unterstützung bei Beeinträchtigungen der Sinneswahrnehmung
3.2 Unterstützung bei der Beschäftigung und Kommunikation
3.3 Nächtliche Versorgung (in stationären Einrichtungen)
‣ Bereich 4: Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen (Prüfbogen A*)
4.1 Aufnahme in die Tagespflege/Unterstützung der versorgten Person in der Eingewöhnungsphase nach dem Einzug
4.2 Überleitung bei Krankenhausaufenthalten
4.3 Unterstützung von Tagespflegegästen/versorgten Personen mit herausfordernd erlebten Verhalten und psychischen Problemlagen
4.3 Freiheitsentziehende Maßnahmen
‣ Bereich 5: Bedarfsübergreifende Qualitätsaspekte (Prüfbogen B**)
5.1 Abwehr von Risiken und Gefährdungen
5.2 Biografieorientierte Unterstützung
5.3 Einhaltung von Hygieneanforderungen
5.4 Hilfsmittelversorgung
5.5 Schutz von Persönlichkeitsrechten und Unversehrtheit
‣ Bereich 6: Einrichtungsinterne Organisation und Qualitätsmanagement (Prüfbogen B**)
6.1 Qualifikation der und Aufgabenwahrnehmung durch die verantwortliche Pflegefachkraft
6.2 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Behebung von Qualitätsdefiziten
6.3 Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen
Personenstichprobe zeigt Versorgungsqualität in stationären Einrichtungen
Im Zentrum der Qualitätsprüfungen steht die umfassende, individuelle Versorgungssituation des Pflegebedürftigen. Mobilität und Selbstversorgung, krankheits- und therapiebedingte Anforderungen, aber auch die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte werden in die Qualitätsprüfung einbezogen. Die Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst basiert auf der Inaugenscheinnahme von neun stichprobenhaft ausgewählten Bewohnerinnen/Bewohnern und einem persönlichen Gespräch mit ihnen, um die Versorgungsqualität zu untersuchen. Darüber hinaus prüft der Medizinische Dienst bei sechs Personen aus der Stichprobe die Plausibilität der Indikatorendaten, die die Pflegeeinrichtung selbst ermittelt und an die Datenauswertungsstelle übermittelt hat. Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Fachgespräch mit den Pflegekräften vor Ort über die Prüfergebnisse der Personenstichprobe. Dabei ist die pflegefachliche Beratung des Medizinischen Dienstes von großer Bedeutung.
151 Rückmeldungen aus ambulanten Pflegeeinrichtungen
... davon antworteten 150 auf die Frage:
Wie zufrieden waren Sie insgesamt mit der Prüfung?
- zufrieden: 80,7 %
- überwiegend zufrieden: 18 %
- überwiegend unzufrieden: 0,7 %
- unzufrieden: 0,7 %
186 Rückmeldungen aus stationären Pflegeeinrichtungen, Kurzzeit- und Tagespflegen
... davon antworteten 150 auf die Frage:
Wie zufrieden waren Sie insgesamt mit der Prüfung?
- zufrieden: 81,3 %
- überwiegend zufrieden: 14,3 %
- überwiegend unzufrieden: 2 %
- unzufrieden: 1 %
Persönliche Rückmeldungen
»Die Mitarbeitenden des MD waren sehr kompetent und standen uns während der Prüfung beratend zur Seite. Es waren zwei informative Tage.«
»Die Anzahl von zu überprüfenden Bewohnern in kleinen Einrichtungen in ein reelles Verhältnis setzen zu den großen Pflegefabriken.«
»Die Prüfung lief ruhig mit viel Fachwissen und guten Ratschlägen ab. Die Prüfenden waren stets sehr freundlich und haben stets beraten, wo es notwendig war. Für offene Fragen standen sie mit Rat und Tat zur Hilfe. Sehr angenehme Prüfung.«
»Es gefiel uns besonders, dass man überhaupt nicht das Gefühl einer Prüfung hatte. Prüferinnen haben ein sehr sympathisches Auftreten und haben mit uns absolut auf Augenhöhe kommuniziert.«
»Eine angenehme Atmosphäre, die von fachlichem und konstruktivem Austausch geprägt war. Ein wertschätzender Umgang aller an der Prüfung beteiligten Personen.«
»Es lief sehr ruhig und respektvoll ab. Sehr angenehm.«
»Die Mitarbeitenden haben sich einbezogen gefühlt und empfanden es ebenso respektvoll.«
»Vom Mitarbeitenden des MD wurde zu Beginn der Prüfung der Ablauf mitgeteilt, so dass eine kontinuierliche Arbeitsweise gewährleistet werden konnte. Aufgabenschwerpunkte waren besprochen und konnten zügig bearbeitet werden.«
»Fachgespräche wurden deutlich und ruhig erklärt und auch seitens von uns sehr gut verstanden. Aber auch von uns Erklärungen verstanden und angenommen.«
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