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Behandlungs- und Pflegefehler

883 sozialmedizinische Empfehlungen zu Behandlungs- und Pflegefehlern

... davon 492 mit einem ausführlichen Gutachten*

* in manchen Fällen lässt sich recht unaufwändig einschätzen, ob ein Behandlungs- oder Pflegefehler vorliegt, dann ist kein umfängliches Gutachten notwendig. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Komplikationen auch bei fachgerechtem Handeln nicht sicher zu vermeiden sind (z. B. Wundheilungsstörung nach einer Operation).

Infotext

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler aus Medizin und Pflege können sich Versicherte an ihre Krankenkasse wenden.
Die Krankenkasse beauftragt den Medizinischen Dienst, ein sozialmedizinisches Gutachten zur Klärung des Verdachts zu erstellen.
Das Gutachten ist für die oder den Versicherten kostenfrei und kann vor Gericht oder gegenüber dem Behandelnden bzw. der Haftpflichtversicherung verwendet werden.

Vermutete Behandlungs- und Pflegefehler nach Häufigkeit und bestätigtem Verdacht

  gesamt (n) kein vorliegender Fehler (n) Fehler liegt vor (n)
Behandlungsfehler 410 317 93
Plegefehler 82 62 20

 

Behandlungs- und Pflegefehler nach Versorgungsorten

  Krankenhaus ambulant Pflegeeinrichtung Sonstiges
Behandlungsfehler (n) 306 100 1 3
Pflegefehler (n) 46 4 30 2

 

Behandlungs- und Pflegefehler nach Fachgebieten

  • 35,4% Orthopädie und Unfallchirurgie
  • 17,1% Chirugische Fachgebiete
  • 15,0% Pflege
  • 10,8% weitere Fachgebiete
  • 10,2% Innere Medizin und Allgemeinmedizin
  • 5,9% Frauenheilkunde und Geburtsmedizin
  • 5,7% Zahnmedizin

Erstattungsansprüche

Bei sozialmedizinischen Empfehlungen zu Erstattungsansprüchen ist die zentrale Frage, welcher Leistungsträger für die Kostenübernahme einer Behandlung zuständig ist (bspw. Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen).

71 sozialmedizinische Empfehlungen zu Erstattungsansprüchen

  • Erstattungsanspruch liegt nicht vor bzw. ist nicht wahrscheinlich: 11,3 %
  • Erstattungsanspruch liegt vor bzw. ist wahrscheinlich: 49,3 %
  • andere Antwort: 0 %
  • weitere Bearbeitung notwendig: 39,4 %

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