Struktur- und Qualitätsvorgaben umsetzen
Patientensicherheit hat im deutschen Gesundheitswesen einen hohen Stellenwert. Alle Patientinnen und Patienten wollen mit der notwendigen Qualität nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand sicher versorgt werden. Ein Ziel, das Struktur- und Qualitätsvorgaben fördern und so zu einer qualitätsgesicherten medizinischen Versorgung beitragen.
Rolle Medizinischer Dienst
Eine zentrale Aufgabe des Medizinischen Dienstes sind Strukturprüfungen und Qualitätskontrollen in den Krankenhäusern. Unabhängig von Krankenhausträgern und regionalpolitischen Interessen stellt der Medizinische Dienst fest, ob die Qualität der räumlichen, technischen und personellen Strukturen für bestimmte Behandlungen ausreicht und sie dementsprechend erbracht und abgerechnet werden können. Im Ergebnis kann Krankenhausplanung und -versorgung zielgerichtet durchgeführt und finanziert werden. Das bedarfsgerechte Ausrichten stationärer Versorgungsstrukturen am Erfüllen der Vorgaben aus Richtlinien und medizinischen Leitlinien ist entscheidend für die Behandlungsqualität. Ein Leitsatz sollte hier »Qualität vor Erreichbarkeit« sein.
Qualitätsregulativ Leistungsgruppen
Struktur- und Qualitätsmerkmale sind bei der bevorstehenden Reform des Krankenhaussystems zentrale Elemente. Das zeigt sich insbesondere an der Einführung von 65 Leistungsgruppen mit zugehörigen Qualitätskriterien. Der Medizinische Dienst fungiert als geeignete Instanz, das Erfüllen dieser Merkmale zu prüfen bzw. dahingehend zu beraten. Er gewährleistet eine bundesweit einheitliche Prüfung, verfügt über umfassendes ärztliches Fachwissen und bietet die notwendigen Ressourcen für eine schnelle Umsetzung, die in enger Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern erfolgen sollte. Um den bürokratischen Aufwand dabei so gering wie möglich zu halten, ist zudem eine enge Verzahnung mit den Strukturprüfungen und Qualitätskontrollen von Vorteil.
Zielführende Krankenhausplanung
Die Vergabe der Leistungsgruppen für stationäre Behandlungen soll durch die Länder erfolgen. Im Falle der Nichterfüllung von Qualitätskriterien hat die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde die Fachkompetenz der Ärztinnen und Ärzte des Medizinischen Dienstes einzubeziehen, um die voraussichtliche Dauer beurteilen zu können. Der landesweite Überblick des Medizinischen Dienstes über die technischen, organisatorischen und personellen Gegebenheiten der Kliniken für medizinisch anspruchsvollen Komplexbehandlungen sowie über das Einhalten der festgelegten Qualitätsanforderungen in den Qualitätsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), zum Beispiel für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen, kann grundlegend zur Krankenhausplanung der Länder und Vergabe der Leistungsgruppen beitragen und eine Strukturreform der Krankenhauslandschaft zielführend unterstützen.
Sektorenübergreifende Versorgung stärken
Gleiches gilt für die Optimierungspotenziale, die sich im Rahmen der Abrechnungsprüfungen zeigen. Das sind häufig die diskussionswürdigen Punkte im DRG-System, die in der Regel an der Sektorengrenze zwischen stationärer und ambulanter Versorgung bestehen und auf erforderliche Entwicklungen hindeuten. So kann zum Beispiel ein unangebracht langer Krankenhausaufenthalt (Verweildauer) aus mangelnden ambulanten Anschlussstrukturen resultieren. Dieses Wissen kann dem angedachten Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung zugutekommen. So sollen die Länder sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bestimmt können. Dazu gehören auch Krankenhäuser, die bisher nicht im Krankenhausplan aufgenommen waren und erstmalig aufgenommen werden sowie Leistungserbringer, die bisher ausschließlich ambulant tätig waren. Letzteren soll vom Land ein stationärer Versorgungsauftrag für diejenigen Leistungen übertragen werden können, die eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung mindestens vorhalten muss. Das bietet besonders abseits der Ballungsräume die Chance für eine Konzentration und Verschlankung der Versorgung mit weniger Bürokratie, einheitlichen Anforderungen und Planungssicherheit. Einen ergänzenden Beitrag kann dabei die Forcierung der Digitalisierung und die verstärkte Schaffung telemedizinischer Strukturen und Angebote leisten.
Die Kompetenz des Medizinischen Dienstes liegt darin, unabhängig von der Interessenlage einzelner Akteure im Gesundheits- und Pflegewesen einen Gesamtblick auf die Qualität der Versorgung aller Menschen zu haben. Durch den ganzheitlichen Blick der Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes auf Behandlungen und Pflegesituationen im Land wird Gesunderhaltung im Sinne einer gestuften Versorgung gefördert. Erfahrungen zeigen beispielsweise die Notwendigkeit, Vorsorge und Rehabilitation zur Verbesserung der individuellen Lebensqualität der Menschen und Entlastung des Gesundheits- und Pflegesystems zu fördern. Die Grundsätze „ambulant vor stationär“ und „Rehabilitation vor Pflege“ sind wichtige Leitlinien der Sozialmedizin. Krankenhausbehandlungen können durch sozialmedizinische Empfehlungen an den Schnittstellen verschiedener Fachrichtungen und Behandlungspfade bedarfsgerecht gesteuert werden. Das hilft sowohl Ressourcen niedergelassener Ärzte und Therapeuten zu schonen als auch Krankenhausbehandlungen zu vermeiden. Mit zielgerichteten Behandlungen ohne Umwege lassen sich Rationierungen im Gesundheitssystem mittel- bis langfristig vermeiden.