Ombudsperson
Ombudsperson Medizinischer Dienst Sachsen-Anhalt
Siegfried Scholz ist die unabhängige Ombudsperson für den Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt.
Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt berief den früheren Geschäftsführer der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH auf die neu eingerichtete Stelle.
Die Ombudsperson berichtet jährlich an den Vorstand und den Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt sowie an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt als zuständige Aufsichtsbehörde.
Der Bericht wird zudem auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Unterstützt wird Siegfried Scholz als Ombudsperson durch Mitarbeitende der Ombudstelle.
Häufige Fragen und Antworten
Was sind die Aufgaben einer Ombudsperson? Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Ombudsperson wenden und wie unabhängig arbeitet die Stelle? Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Ombudsstelle und Ombudsperson.
Akkordeon Ombudsperson
Aufgaben
Bei jedem Medizinischen Dienst gibt es eine unabhängige Ombudsperson.
Versicherte können sich bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich an die Ombudsperson wenden.
Beschäftigte des Medizinischen Dienstes können Beobachtungen von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, vertraulich an die Ombudsperson weitergeben.
Die Ombudsperson berichtet dem jeweiligen Vorstand und Verwaltungsrat sowie der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und bei gegebenem Anlass.
Der Bericht wird zudem auf der jeweiligen Internetseite veröffentlicht.
Warum?
Durch die Ombudsperson sollen Transparenz und Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste sowie Patientenrechte und Rechte pflegebedürftiger Personen weiter gestärkt werden. Ziel ist, durch die Ombudsstelle, eventuelle Unregelmäßigkeiten aufzudecken und mögliche systematische Fehlentwicklungen in den Medizinischen Diensten zu verhindern.
Wer?
Alle gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Personen können sich an die Ombudsperson wenden. Mit einem entsprechenden Nachweis ist die Vertretung durch einen Angehörigen oder Betreuer möglich.
Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes können sich bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, vertraulich an die Ombudsperson wenden.
Anliegen
Ergänzend zum Beschwerdemanagement im Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt, können Sie sich mit Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt auch vertraulich an die Ombudsperson wenden. Mit Ihrem Einverständnis nimmt die Ombudsperson Kontakt mit der zuständigen Stelle im Medizinischen Dienst auf und bittet um eine Stellungnahme zum Sachverhalt. In Konfliktsituationen versucht die Ombudsperson, zwischen den Beteiligten zu vermitteln.
Rechtsfragen
Die Ombudsperson soll die Versicherten und die Beschäftigten der Medizinischen Dienste in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken und unterstützen. Wenn jedoch eine Rechtsberatung gewünscht wird, kann die Ombudsperson nicht helfen.
Ablauf
Ist Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde ein Fall für die Ombudsperson, nimmt diese mit Ihrer Einwilligung Kontakt zum Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt auf, um eine Stellungnahme anzufordern oder Akten einzusehen. Per Post oder per E-Mail erhalten Sie eine Einwilligungserklärung, die dafür ausgefüllt und unterschrieben an die Ombudsstelle zurückzusenden ist. Erst wenn eine unterschriebene Einwilligungserklärung vorliegt, kann die Ombudsstelle tätig werden und die Ombudsperson das Schlichtungsverfahren durchführen. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Ombudsperson Sie schriftlich informieren.
Unterschied Beschwerdemanagement
Die Ombudsperson und Ombudsstelle arbeiten unabhängig und weisungsfrei vom Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt. Sie sind nur den rechtlichen Vorgaben und dem eigenen Gewissen verpflichtet. Die Ombudsperson ist nicht beim Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt angestellt.
Beschwerden, Kritik, Anregungen oder Hinweise zur Arbeit des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt nimmt auch das Beschwerdemanagement des Medizinischen Dienstes unter „Lob und Kritik“ entgegen. Als Teil des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt kann das Beschwerdemanagement in vielen Angelegenheiten unmittelbar für Sie tätig werden und Kontakt zu seinen Dienststellen und Fachabteilungen aufnehmen.
Unabhängigkeit
Die Ombudsperson ist nicht beim Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt angestellt. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Sowohl die Ombudsperson als auch die Ombudsstelle arbeiten unabhängig und frei von Weisungen des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt. Gesetze und Richtlinien stellen die Unabhängigkeit der Ombudsperson sicher.
Vertraulichkeit
Die Ombudsperson und Ombudsstelle achten streng darauf, dass alle Informationen diskret und vertraulich behandelt werden.
Zur Bearbeitung und Klärung eines Anliegens kann ein Informationsaustausch mit dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt hilfreich sein. Dies erfolgt nur mit vorheriger Einwilligung der betroffenen Person.
Fristen
Für das Ombudsverfahren bestehen keine Fristen.
Gebühren
Nein, das Ombudsverfahren ist für Sie kostenfrei.
Widerspruch
Sollten Sie mit einer Empfehlung des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt und dem nachfolgenden Leistungsbescheid der Kranken- oder Pflegekasse nicht einverstanden sein, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse.
Die Ombudsperson kann keine Widersprüche entgegennehmen.
Rechtliche Angelegenheiten, bei denen eine Frist einzuhalten ist, sind bitte an die Stelle zu adressieren, die im Bescheid Ihrer Kranken- oder Pflegeversicherung in der Rechtsbehelfsbelehrung benannt ist.
Schreiben an die Ombudsperson als auch an das Beschwerdemanagement im Medizinschen Dienst Sachsen-Anhalt sind weder fristwahrend noch fristverlängernd.
Fragen zu einem Ombudsverfahren
Bitte wenden Sie sich an die Ombudsstelle.
Die Ombudsstelle nimmt Ihren Hinweis gern auch per E-Mail oder Brief entgegen.