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Informationen rund um die Pflegebegutachtung

Terminservice per SMS

Für mehr Terminsicherheit

Ab Mittwoch, den 12.02.2025, startet der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt einen SMS-Service.

Versicherte oder Betreuer, deren Mobilfunknummer in Anträgen zur Pflegebegutachtung vorliegen, erhalten parallel zur postalischen Terminanmeldung eine SMS-Benachrichtigung.

Zusätzlich wird drei Tage vor dem Begutachtungstermin eine zweite SMS zur Terminerinnerung versendet.

Auf diese Weise soll noch besser sichergestellt werden, dass die Ankündigungen die Menschen erreichen und eine Möglichkeit besteht, zum Beispiel über das Terminabsageformular, rechtzeitig eine Verhinderung aus dringenden Gründen (z. B. Krankenhausaufenthalt) oder eine dauerhafte Adressänderung zu übermitteln.

Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

Einführungstext Pflegebegutachtung

Sie erhalten von uns einen Termin zur Pflegebegutachtung, wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben. Diesen Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse bzw. bei der Pflegekasse der Person, für die Sie stellvertretend Leistungen beantragen möchten. Ihre Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse eingerichtet. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, ein Gutachten zu erstellen. Durch die Begutachtung wird geklärt, inwieweit Pflegebedürftigkeit vorliegt.

ZI Akkordeon Pflegebegutachtung

Video zur Pflegebegutachtung mit dem Medizinischen Dienst