Krankenhausversorgung ist ein komplexes Geschehen, das Behandlungsqualität und Budget miteinander vereinen muss. Der Medizinische Dienst übernimmt auch hier wichtige Aufgaben wie etwa das Prüfen von ausgewählten Abrechnungsfällen im Auftrag der Krankenkassen oder von Strukturmerkmalen als Abrechnungsgrundlage für die Krankenhäuser sowie von Qualitätsvorgaben in den Kliniken.
Akkordeon Krankenhausversorgung
Krankenhausabrechnungen
Die Leistungen für stationäre Behandlungen rechnen die Kliniken über sogenannte diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) mit den Krankenkassen ab. Krankenhausleistungen in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen werden nach tagesbezogenen Pauschalen über das pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) abgerechnet. Stellt eine Krankenkasse Auffälligkeiten bei Abrechnungen fest, kann der Medizinischen Dienst mit einer Überprüfung der Abrechnung beauftragt werden. Hierbei wird die Krankenhausleistung im Hinblick auf ihre Notwendigkeit, ihre Inhalte und eine korrekte Abrechnung geprüft. Typische Fragestellungen sind: War die stationäre Behandlung notwendig? War die Dauer der Krankenhausbehandlung angemessen? Wurden die Diagnosen und Therapien korrekt verschlüsselt?
Spalten Krankenhausabrechnungen
Bild KH-Abrechnungen
40.661
Krankenhausabrechnungen hat der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt im Jahr 2024 geprüft.
Von den geprüften Abrechnungen waren …
- 45,7% korrekt
- 54,2% nicht korrekt und wurden beanstandet (zum Teil ohne, aber auch mit Kürzung der Rechnung)
Strukturprüfungen im Krankenhaus
Zum Abrechnen besonders schwieriger und komplexer Behandlungen mit den Krankenkassen, müssen Krankenhäuser bestimmte Strukturmerkmale (strukturelle Voraussetzungen) nachweislich erfüllen. Für die erforderliche Bescheinigung beauftragen die Krankenhäuser den Medizinischen Dienst.
Im Fokus stehen dabei vor allem die Strukturen hochspezialisierter Bereiche, in denen besonders gefährdete Patientinnen und Patienten behandelt werden, wie z. B. die Intensivmedizin, geriatrische als auch pädiatrische Strukturen oder Versorgungsstrukturen von Schlaganfallpatienten. Relevant ist zum Beispiel, ob ausreichend qualifiziertes Personal für eine Behandlung rund um die Uhr und an allen Tagen im Jahr zur Verfügung steht. Oder, ob entsprechende Räumlichkeiten vorhanden sind, um etwa infizierte Patientinnen und Patienten zu isolieren. Strukturprüfungen liefern damit Hinweise auf die Qualität in Krankenhäusern.
Bild Anzahl StrOPS

Bild Bereiche StrOPS

Bild Komplexleistungen Somatik

Anzahl Strukturprüfungen
- 108 Strukturprüfung bei fortlaufender Leistungserbringung
- 16 Strukturprüfung zur erstmaligen oder erneuten Erbringung von Leistungen
► Alle 124 Prüfungen 2024 konnten zu 100 % befürwortet werden.
Bereiche der Strukturprüfungen
Von den insgesamt 124 Prüfungen waren:
- 105 Somatik
- 19 Psychiatrie
Komplexleistungen in der Somatik
- 28% Neurologie
- 28% Geriatrie
- 26% Intensivmedizin
- 7% Palliativmedizin
- 4% Weaning
- 4% Infektionen mit isolationspflichten Erregern/Hygiene
- 3% Schmerzbehandlungen
- 3% Sonstige
- 2% Pädiatrie
Info Qualitätskontrollen KH
In Krankenhäusern sollen Patientinnen und Patienten auf Grundlage qualitativ hochwertiger Standards und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse versorgt werden. Der Medizinische Dienst unterstützt dieses Ziel, indem er die Qualitätsanforderungen (z. B. an örtliche Gegebenheiten, technische Ausstattungen oder personelle Qualifikationen) stichprobenartig, anhaltspunktbezogen oder anlassbezogen prüft. Die qualitativen Vorgaben sind in verschiedenen Richtlinien des G-BA bundeseinheitlich geregelt.
Ergebnisse Qualitätskontrollen
Kinderonkologie | 1 | ► alle Anforderungen erfüllten 100 % |
Minimalinvasive Herzklappeninterventionen | 1 | ► alle Anforderungen erfüllten 100 % |
Bauchaortenaneurysma | 5 | ► alle Anforderungen erfüllten 80 % |
Früh- und Reifgeborene | 5 | ► alle Anforderungen erfüllten 40 % |
Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie | 18 | ► alle Anforderungen erfüllten 11,1 %* |
Notfallstrukturen – Basisnotfallversorgung | 3 | ► alle Anforderungen erfüllten 100 % |
Notfallstrukturen – Erweiterte Notfallversorgung | 6 | ► alle Anforderungen erfüllten 83,3 % |
Notfallstrukturen – Modul Notfallversorgung Kinder | 3 | ► alle Anforderungen erfüllten 100 % |
Bronchoskopische Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem | 1 | ► alle Anforderungen erfüllten 100 % |
Liposuktion bei Lipödem im Stadium III | 3 | ► alle Anforderungen erfüllten 33,3 %* |
CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien | 3 | ► alle Anforderungen erfüllten 66,7 % |
Hüftgelenknahe Femurfraktur | 32 | ► alle Anforderungen erfüllten 84,4 % |
Stammzelltransplantation bei akuter Leukämie | 2 | ► alle Anforderungen erfüllten 50 % |
*zum Teil keine Beurteilung möglich

Statement stationär Lasserre
„Mit den Strukturprüfungen und Qualitätskontrollen haben wir 2024 erneut zur Patientensicherheit und Qualitätssicherung in der klinischen Versorgung beigetragen.
Für die Krankenhäuser sind diese einerseits Leistungsgrundlage und andererseits Bestätigung, dass notwendige personelle sowie technische Voraussetzungen für bestimmte Behandlungen bestehen.Sie bieten zudem die Chance, Prozesse und Abläufe zu optimieren und die begrenzten fachlichen Personalkapazitäten effizient einzusetzen. Für die Menschen schafft beides Transparenz und bietet dadurch Orientierung, z. B. wenn es um besonders schwierige Eingriffe und Therapien geht. In Zukunft werden die Strukturprüfungen und Qualitätskontrollen mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) noch um die Prüfungen der Leistungsgruppen von Krankenhäusern ergänzt. Diese Aufgabe den Medizinischen Diensten zu übertragen, ist nur logisch. Für die insgesamt vorgesehenen 65 Leistungsgruppen gelten nämlich ebenfalls Qualitätskriterien, die personelle und technische Voraussetzungen beinhalten. Durch den Abgleich aus einer Hand entsteht für die Krankenhäuser kein zusätzlicher Aufwand, da beispielsweise Nachweise in mehrere Prüfungen einfließen können. Zusätzlich trägt die rein digitale Ausgestaltung des Verfahrens zu einer aufwandsarmen Umsetzung bei. Dementsprechend hat der Geschäftsbereich Medizin im vergangenen Jahr bereits begonnen, sich auf diese Neuerungen vorzubereiten.
Als Input für die fachliche Arbeit fand im vergangenen Jahr auch erstmals nach einer fünfjährigen Pause wieder eine Fachtagung des Geschäftsbereich Medizin im persönlichen Zusammenkommen statt. Diese thematisierte sowohl die Zukunft der Krankenhausversorgung als auch innovative Entwicklungen in Therapie und Diagnostik. Darüber hinaus stand die Bewältigung gesellschaftlicher und ökologischer Herausforderungen im Fokus. Neben externen Referenten aus der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, verschiedener Landeskliniken und anderer Medizinischer Dienste, teilten auch unsere eigenen Kolleginnen und Kollegen ihr jeweiliges Fachwissen mit den Anwesenden. Hierzu gehörten zum Beispiel die Themen „Von Antidiabetika zum Lifestyle-Arzneimittel“, das sehr anschaulich das Zusammenspiel von Pharmazie, Wissenschaft und modernen Trends skizzierte, und „Krankenhausreform und Ambulantisierung im Gesundheitswesen“, das über zukünftige Veränderungen in beiden Sektoren informierte. Aus unserem Justiziariat erhielten wir außerdem wertvolle Einblicke zum Thema „Sozialmedizin aus der Perspektive der Juristen“. Insgesamt war die Fachtagung Medizin dadurch für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer von großem Mehrwert. Daher beabsichtigen wir, diesen wichtigen Blick über den persönlichen Tellerrand mit diesem Format fortan in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.“
Dr. med. Anke Lasserre
Leitende Ärztin und stellvertretende Vorstandsvorsitzende

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