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Ziel ist, die Säuglingssterblichkeit und frühkindliche Behinderungen zu verringern. Darüber hinaus soll die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen unter Berücksichtigung einer zumutbaren, flächendeckenden Erreichbarkeit sichergestellt werden.

Hierzu besteht ein vierstufiges Konzept mit verbindlichen Mindestanforderungen an die Versorgung von bestimmten Schwangeren und von Früh- und Reifgeborenen. Je nach Risikoprofil einer Schwangeren oder eines Kindes hat eine Zuweisung in eine entsprechende Klinik zu erfolgen. Einzelheiten regelt die Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen – QFR-RL.

Versorgungsstufen

Versorgungsstufe I: Perinatalzentrum/ Level 1

  • Schwangere mit erwartetem Frühgeborenen mit einem geschätzten Geburtsgewicht unter 1250 Gramm oder mit Gestationsalter < 29 + 0 SSW1
  • Schwangere mit Drillingen und mit einem Gestationsalter < 33 + 0 SSW sowie Schwangere mit über drei Mehrlingen
  • Schwangere mit allen pränatal diagnostizierten fetalen oder mütterlichen Erkrankungen, bei denen nach der Geburt eine 4 unmittelbare spezialisierte intensivmedizinische Versorgung des Neugeborenen absehbar ist. Dieses betrifft insbesondere den Verdacht auf angeborene Fehlbildungen (z. B. kritische Herzfehler, Zwerchfellhernien, Meningomyelozelen, Gastroschisis)

Versorgungsstufe II: Perinatalzentrum/ Level 2

  • Schwangere mit erwartetem Frühgeborenen mit einem geschätzten Geburtsgewicht von 1250 bis 1499 Gramm oder mit Gestationsalter von 29 + 0 bis 31 + 6 SSW
  • Schwangere mit schweren schwangerschaftsassoziierten Erkrankungen, z. B. HELLP-Syndrom (Hämolysis, Elevated Liver Enzymes, Low Platelets) oder Wachstumsretardierung des Fetus unterhalb des 3. Perzentils
  • Schwangere mit insulinpflichtiger diabetischer Stoffwechselstörung mit absehbarer Gefährdung für Fetus bzw. Neugeborenes

Versorgungsstufe III: Perinataler Schwerpunkt

  • Schwangere mit erwartetem Frühgeborenen mit einem geschätzten Geburtsgewicht von mindestens 1500 Gramm und mit Gestationsalter von 32 + 0 bis ≤ 35 + 6 SSW
  • Schwangere mit Wachstumsretardierung des Fetus (zwischen dem 3. und 10. Perzentil des auf das Gestationsalter bezogenen Gewichts)
  • Schwangere mit insulinpflichtiger diabetischer Stoffwechselstörung ohne absehbare Gefährdung für Fetus bzw. Neugeborenes

Versorgungsstufe IV: Geburtsklinik

  • Schwangere ab 36 + 0 SSW ohne zu erwartende Komplikationen und ohne eines der genannten Kriterien für die Aufnahme in die Versorgungsstufen I bis III

Ergebnisse

Auffälligkeiten in mehreren Kliniken:

In einer Geburtsklinik (Versorgungsstufe 4) kann die Geburt ab der 36. Schwangerschaftswoche erfolgen, wenn keine Komplikationen zu erwarten sind. Unter anderen Umständen ist die Geburt an einem spezialisierten Standort (Versorgungsstufe 1 bis 3) notwendig.

In einigen Geburtskliniken wurden dennoch Schwangere und Neugeborene mit Indikationen aufgenommen und behandelt, die (laut Richtlinie) in höhere Level hätten verlegt werden müssen.

In einem Perinatalzentrum der Stufe II können nahezu alle Schwangeren entbinden mit Ausnahme von Schwangeren, deren Kinder vor der 29. Schwangerschaftswoche auf die Welt kommen wollen.

In diesem Level führten fehlendes Fachpersonal bzw. unzureichende zeitliche Stellenbesetzung, fachärztliche Beratungsmöglichkeiten (Konsil) am Standort oder mangelnde Angaben zu Kooperationsdetails zu negativen Ergebnissen.

Qualitätsdefizite auf einen Blick:

  • kein Kinderchirurg, kein Kinderkardiologe am Standort, keine bestehende Kooperation
  • kein Neuropädiater am Sandort
  • Verfügbarkeit des kooperierenden Labors nicht entsprechend nachvollziehbar
  • keine spezialisierte Pflege
  • keine Fachärztin bzw. kein Facharzt für Mikrobiologie bzw. Stelle nur in Teilzeit besetzt