Die Pflegebegutachtung erfolgt beim Medizinischen Dienst durch qualifizierte Pflegefachkräfte. Der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt hat in den vergangenen Jahren mit erheblichen Personalverstärkungen und Optimierungen in den Abläufen proaktiv auf die steigenden Begutachtungszahlen reagiert. Die Anzahl der Vollzeitstellen für Pflegefachkräfte ist zwischen 2017 und 2022 um 25 Prozent gestiegen. „Aufgrund des Fachkräftemangels stehen aber immer weniger Pflegefachkräfte zur Verfügung und der Trend verstärkt sich durch die demografische Entwicklung. Denn auch die Pflegekräfte gehen in Rente“, erläutert Hennicke. „Ein schonender Umgang mit der kostbaren Ressource Pflegekraft ist daher dringend geboten. Dazu kann die Flexibilisierung der Begutachtungsformate ebenfalls beitragen.“
Positive Erfahrungen aus der Pandemie nutzen, um Versicherte zeitnah zu unterstützen
Die Erfahrungen aus der Pandemie zeigen, dass das strukturierte Telefoninterview eine gleichwertige Alternative zum Hausbesuch sein kann. Die Pflegegradverteilung blieb bei der Anwendung des strukturierten Telefoninterviews stabil und die Zufriedenheit der Versicherten mit
dieser Begutachtungsform war genauso hoch wie bei den Hausbesuchen. Das Telefoninterview eignet sich vor allem für Höherstufungsanträge, die in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben, weil die Menschen mit zunehmendem Alter immer länger pflegebedürftig sind. Höherstufungsanträge werden von Versicherten gestellt, deren Pflegebedürftigkeit
sich verschlechtert hat. Das können zum Beispiel Pflegebedürftige sein, die an fortgeschrittenen Krebserkrankungen oder Demenz leiden. „In solchen Situationen geht es darum, eine zügige Begutachtung ohne Belastung für die Betroffenen zu ermöglichen, damit sie schnellstmöglich ihre Leistungen erhalten können“, erklärt Hennicke.
Qualitativ hochwertige Begutachtung sichern – digitale Formate weiterentwickeln
Der Medizinische Dienst hat während der Pandemie zudem Videobegutachtungen in Pflegeeinrichtungen getestet, um deren Potenzial für die Weiterentwicklung der Begutachtungsformate zu untersuchen. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass Videobegutachtungen sehr gut geeignet sind, um ortsungebunden und flexibel qualitativ hochwertige Pflegebegutachtungen durchführen zu können.
Flexible Begutachtungsformen ermöglichen
Um flexible Begutachtungsformen einsetzen zu können, braucht es einen gesetzlichen Rahmen. Aktuell befindet sich das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) in der Gesetzgebung. Der Referentenentwurf sieht vor, flexible Begutachtungsformen in Krisensituationen ausnahmsweise einsetzen zu dürfen. „Um die Pflegebegutachtung zukunftssicher und krisenfest zu machen, bedarf es aber einer allgemeingültigen Regelung, die den Pflegebedürftigen schon jetzt hilft“, so Hennicke.