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Vermutete Behandlungs- und Pflegefehler 2022

561 Gutachten zu vermuteten Behandlungs- und Pflegefehlern hat der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 erstellt. Medizinische Behandlungen und Eingriffe standen dabei ebenso im Fokus wie die pflegerische Versorgung.

Insgesamt 561 vermuteten Behandlungs- und Pflegefehlern sind die Gutachterinnen und Gutachter im Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr nachgegangen.

Acht von zehn Fragestellungen betrafen dabei medizinische Behandlungen. In der Summe waren das 469 Fälle. Die pflegerische Versorgung stand bei 92 Nachfragen im Mittelpunkt.

In 74 % aller gutachterlichen Einschätzungen lag kein Behandlungs- oder Pflegefehler vor. In 26 % aller Begutachtungen bestätigte sich die ursprüngliche Vermutung. Im Vergleich zum Jahr 2021 blieb die Anzahl an vermuteten Behandlungs- und Pflegefehlern annähernd konstant.

Im medizinischen Bereich bejahten die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt in 24 % der Fälle. In 76 % der Fälle bestätigte sich der Verdacht nicht. Die festgestellten Behandlungsfehler betreffen ganz unterschiedliche Erkrankungen und die verschiedensten medizinischen Behandlungsgebiete. Der überwiegende Anteil an Vermutungen kam aus den Fachgebieten Orthopädie und Unfallchirurgie. Hier stehen diese oft im Zusammenhang mit Hüft- und Kniegelenksoperationen. „Die Ergebnisse dieser Eingriffe sind gut wahrnehmbar“, sagt Jens Hennicke, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt. „Bleiben die teils hohen Erwartungen aus, kann ein möglicher Behandlungsfehler vermutet werden. Risiken und Grenzen im Vorfeld verständlich aufzuzeigen ist daher wichtig, um im Anschluss dem Verdacht vorzubeugen, da sei etwas schiefgelaufen.“ Unter den bestätigten Behandlungs- und Pflegefehlern stellte der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt 11 sogenannte Never Events fest. Diese Ereignisse, die unter allen Umständen vermieden werden sollten, betrafen medizinischen Behandlungen ebenso wie operative Eingriffe und pflegerische Maßnahmen. Im Vergleich zur Anzahl der im Land insgesamt durchgeführten Behandlungen ist das ein sehr geringer Anteil. „Um diesen so gering wie möglich zu halten, sind qualitätssichernde Schritte ebenso hilfreich wie eine offene Fehlerkultur und ein regelmäßiger fachlicher Austausch“, so Hennicke. „Letzteres unterstreichen auch die aktuellen Ergebnisse einer mehrjährige amerikanische Studie* .“

Die Entstehung eines Druckgeschwürs, eines Dekubitus, ist das häufigste Thema bei vermuteten Pflegefehlern. Diese standen bei ungefähr zwei von zehn gutachterlichen Einschätzungen im Fokus und bezogen sich sowohl auf Pflegebehandlungen bei Krankenhausaufenthalten als auch durch ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen. Von den insgesamt 92 Gutachten zu vermuteten Pflegefehlern bestätigten 35 (38 %) den Verdacht. Bei 57 Gutachten (62 %) war dies nicht der Fall. „Gerade bei den sehr schmerzhaften und offensichtlichen Druckgeschwüren wird oft ein Pflegefehler vermutet. Das ist gut nachvollziehbar. Bei der Entstehung wirken jedoch viele Faktoren zusammen. Der persönliche Wille des Pflegebedürftigen sowie das selbständige, teils unbewusste Verändern der Liegeposition spielen dabei auch eine Rolle. Nicht jedes Wundliegen ist also mit einem Pflegefehler gleichzusetzen.“

Die Zahlen der Medizinischen Dienste zeigen nur einen Ausschnitt an Behandlungsfehlervorwürfen, mit denen sich Patientinnen und Patienten an ihre Krankenkassen wenden. Daher erlauben sie keine allgemeingültigen Rückschlüsse auf die Sicherheit in Krankenhäusern und Arztpraxen. Wie viele Behandlungsfehler tatsächlich auftreten, bleibt unbekannt. Im Interesse der Patientinnen und Patienten plädieren die Medizinischen Dienste seit Jahren für eine Sicherheitskultur, bei der Behandlungsfehler konsequent offengelegt, systematisch erfasst und ausgewertet werden. „Die Frage ‚Wer war das?‘ spielt am Ende weniger eine Rolle als die Frage: ‚Wie können Fehler vermieden werden.‘“, verdeutlicht Hennicke.

 

 

Hintergrund:

Der Medizinische Dienst ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Medizinischen Dienste können von den gesetzlichen Krankenkassen zur Begutachtung eines Behandlungsfehlervorwurfs beauftragt werden. Bundesweit haben die Medizinischen Dienste 13.059 Gutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen erstellt. Erste Anlaufstelle für die Patientinnen und Patienten ist die Krankenkasse. Das Behandlungsfehlergutachten des Medizinischen Dienstes ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei.

 

 

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Christine Probst

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