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Richtlinien für die Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege liegen vor

Am 21. Februar 2019 wurden die aktualisierten Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflegevom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Sie treten am 1. November 2019 in Kraft.

Der GKV-Spitzenverband hat am 17. Dezember 2018 aktualisierte Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) beschlossen. Diese bilden ab dem 1. November 2019 die Grundlage für die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach bundesweit einheitlichen Kriterien.

Durch das neue Prüfverfahren verändern sich die Prüfinhalte und der Prüffokus der externen Qualitätsprüfung. 21 der 24 Qualitätsaspekte des neuen Prüfinstrumentes beziehen sich auf die Qualität der Bewohnerversorgung. 

Ergänzend zur externen Qualitätsprüfung werden von den vollstationären Pflegeeinrichtungen selbst Qualitätsindikatoren erhoben. Diese werden bei der externen Qualitätsprüfung stichprobenartig auf ihre Plausibilität geprüft.

Ab der Umsetzung des neuen Prüfverfahrens sind die Qualitätsprüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen grundsätzlich einen Tag vorher anzukündigen; Anlassprüfungen sollen weiterhin unangekündigt erfolgen.

Zur Meldung des MDS

 

Gültig ab 1. November 2019: Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär)

 

Fragen und Antworten zur neuen Qualitätsprüfung für Pflegeheime ab November 2019

 

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Christine Probst

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