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Pflegequalität: Die Prüfung der Prüfer

Einmal jährlich prüfen Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste (MD) und des Prüfdienstes der privaten Krankenversicherung (PKV) die Pflege-Qualität von Pflegeeinrichtungen. Doch wie steht es um die Qualität der Prüfer selbst? Wenden Sie die Prüfrichtlinien einheitlich an? Wie gehen Sie mit den Pflegebedürftigen und den Mitarbeitern der Pflegeeinrichtungen um? Diese und weitere Fragen stehen im Fokus von umfangreichen Qualitätssicherungsmaßnahmen, über deren Ergebnisse der MDS jährlich berichtet. Der aktuelle Bericht über die Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Pflege-Qualitätsprüfungen 2016 liegt jetzt vor.

Das Qualitätssicherungsverfahren (QS) umfasst vier Prüfinstrumente: MD-übergreifende Audits, schriftliche Befragungen der Pflegeeinrichtungen und der Landesverbände der Pflegekassen, Plausibilitätsprüfung der Prüfberichte und externe Prozessaudits.

Die Auswertung zeigt, dass eine bundesweit einheitliche Anwendung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) mit hoher Güte und großer Verantwortung stattfindet: Die Übereinstimmung zwischen den Beurteilungen der auditierten Prüfer und denen der Auditoren liegt für alle MD-übergreifenden Audits bei 95,6 Prozent.

Die Prüferinnen und Prüfer von MD und PKV-Prüfdienst leisten auch in den Augen der Pflegeeinrichtungen sehr gute Arbeit: Sie gehen sensibel und respektvoll mit den Pflegebedürftigen und den Mitarbeitenden der Pflegeeinrichtungen um. Verbesserungswünsche beziehen sich in erster Linie auf Aspekte, die nicht im Handlungsspielraum der MD und des PKV-Prüfdienstes liegen (z.B. Aufwand für die Prüfung). ...

Zur vollständigen Meldung auf der Internetseite des MDS.

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Christine Probst

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