Magdeburg. Stufenweise beginnt der Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) Sachsen-Anhalt e.V. die Menschen, die einen Antrag Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt haben, wieder persönlich zu besuchen. „Wir freuen uns, dass wir ab dem 31. August unsere Begutachtungen schrittweise wieder in der Häuslichkeit durchführen. So können wir ein viel umfassenderes Bild der individuellen Lebenssituation gewinnen, aus dem das entsprechenden Maß der Pflegebedürftigkeit abgeleitet werden kann“, sagt der Geschäftsführer des MDK Sachsen-Anhalt, Jens Hennicke. „Selbstverständlich werden unsere Gutachterinnen und Gutachter bei ihren Hausbesuchen die erforderlichen Abstandregeln und Hygienemaßnahmen einhalten, um den bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten.“
Aufgrund der Corona-Pandemie waren die persönlichen Hausbesuche zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit bis Ende September ausgesetzt worden. Um in dieser Zeit trotzdem den dringend benötigten Leistungszugang zu ermöglichen, bearbeiteten die Fachkräfte des MDK die Anträge via Telefoninterview.
Darüber hinaus hat der MDK Sachsen-Anhalt das Gesundheitswesen in unserem Land aktiv mit freiwilligen Einsätzen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen sowie einem telefonischen Beratungsangebot in der situativen Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützt.