Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Sachsen-Anhalt e.V. nimmt seine Regelprüfungen zur Qualität in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Oktober 2020 wieder auf. „Die pflegebedürftigen Menschen in Sachsen-Anhalt sollen gut versorgt sein. Deshalb ist es wichtig, dass wir unsere Qualitätsprüfungen zeitnah wieder durchführen“, sagt der Geschäftsführer des MDK Sachsen-Anhalt, Jens Hennicke.
Der MDK Sachsen-Anhalt ist sich bewusst, dass die Corona-Pandemie die Pflegeeinrichtungen noch immer vor große Herausforderungen stellt. Um für die pflegebedürftigen Menschen weiterhin den bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, erfolgen die Prüfungen unter Einhaltung strenger Hygieneregeln.
Beim Bewältigen der Corona-Pandemie hat der MDK Sachsen-Anhalt die Einrichtungen in unserem Land mit freiwilligen Einsätzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem telefonischen Beratungsangebot situativ unterstützt.
Die regulären Qualitätsprüfungen waren durch den Gesetzgeber mit dem Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz in allen Pflegeeinrichtungen ab dem 19. März 2020 ausgesetzt worden, um die besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen vor einer Infektion zu schützen. Eine Maßnahme, mit der die Einrichtungen gleichzeitig von den Zeitaufwänden durch die Prüftätigkeit entlastet werden sollten.
Anlassprüfungen aufgrund von Beschwerden von Betroffenen waren weiterhin möglich. Entsprechende Aufträge haben die Pflegekassen im Land an den MDK Sachsen-Anhalt übermittelt. In Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden vor Ort hat der MDK Sachsen-Anhalt diese umgesetzt.