Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2019 insgesamt 481 Erstgutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Bundesweit haben die MDK 14.553 Gutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen verfasst.
Magdeburg. Die MDK-Experten aus Sachsen-Anhalt stellten 2019, also im Jahr vor der Corona-Pandemie, in etwa jedem vierten Erstgutachten (24,7 %) – das heißt in 119 Fällen – fest, dass ein Behandlungsfehler vorlag und die Patientin oder der Patient einen Schaden erlitten hatte. In 20 % der Fälle bejahten die MDK-Gutachterinnen und -Gutachter zudem, dass der Behandlungsfehler auch Ursache für den Schaden war. Dies trifft auf rund 96 Fälle zu.
Im Jahr zuvor (2018) hatten die Experten des MDK Sachsen-Anhalt insgesamt 400 Erstgutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Dabei mussten sie die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und die Patientin oder der Patient einen Schaden erlitten hat, in etwa jedem fünften Gutachten (19,3 %) – das heißt in 77 Fällen bejahten. In 74 Fällen (18,5 %) stellten die MDK-Gutachterinnen und -Gutachter fest, dass der Behandlungsfehler auch die Ursache für den Schaden war.
Die festgestellten Fehler betreffen die unterschiedlichsten Erkrankungen und die verschiedensten Behandlungen, die meisten Vorwürfe orthopädische und unfallchirurgische Behandlungen und die Pflege.
Die MDK-Zahlen zeigen nur einen kleinen Ausschnitt an Behandlungsfehlern. Zahlreiche Fälle bleiben unbekannt: Zum einen werden sie in Deutschland nicht zentral erfasst, zum anderen werden sie von betroffenen Patientinnen und Patienten nicht als Fehler erkannt und deshalb auch nicht vorgeworfen. Daher sind die MDK-Zahlen nicht repräsentativ und sie erlauben auch keine allgemeingültigen Rückschlüsse auf die Sicherheit in Krankenhäusern und Arztpraxen.
Die Medizinischen Dienste plädieren seit Jahren für eine neue Sicherheitskultur, bei der Behandlungsfehler offengelegt, systematisch erfasst und ausgewertet werden. „Nur so kann mit gezielten Maßnahmen die Patientensicherheit gestärkt werden“, betont Jens Hennicke, Geschäftsführer des MDK Sachsen-Anhalt. „Aus den vergangenen Fehlern gilt es für die Zukunft zu lernen.“
Mehr Transparenz zum Schutz der Patienten ist auch und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie geboten: Um eine sichere Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, bedarf es umfassender Informationen für Patientinnen und Patienten, aber auch für Leistungserbringer. Dazu gehört auch, Sicherheitsmaßnahmen in Praxen, Kliniken und Gesundheitseinrichtungen transparent zu machen, um so das Vertrauen in die Versorgung zu stärken. Denn wenn Patienten erkennen, dass hohe Sicherheitsstandards zum Infektionsschutz umgesetzt werden, gehen sie in Arztpraxen und Krankenhäuser, um sich behandeln zu lassen.
Hintergrund
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. Die MDK sind auf Landesebene als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert. Die MDK können von den gesetzlichen Krankenkassen zur Begutachtung eines Behandlungsfehlervorwurfs beauftragt werden. Erste Anlaufstelle für die Patientinnen und Patienten ist die Krankenkasse.