Die Voraussetzungen für komplexe Behandlungen sind in Sachsen-Anhalts Krankenhäusern grundsätzlich gut, so das Ergebnis der geprüften Vorgaben durch den Medizinischen Dienst.
Alle Anforderungen, die als sogenannte Strukturmerkmale zum Beispiel an die Verfügbarkeit und Qualifikation von Fachpersonal, an Räumlichkeiten und/oder technische Ausstattung für aufwendige Komplexbehandlungen für Krankenhäuser bestehen, erfüllten die Krankenhäuser im Jahr 2023 zu 98,5 Prozent. Die 474 Strukturprüfungen betrafen unter anderem Bereiche wie die intensivmedizinische Versorgung, die Schlaganfallversorgung, die geriatrische und palliative Versorgung. Im Ergebnis können die Krankenhäuser die speziellen medizinischen Leistungen im Jahr 2024 anbieten und abrechnen. Die häufigste Ursache für ein Nichterfüllen war ein Mangel an medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Fachkräften. Das betraf insbesondere das ärztliche Personal für die Schlaganfallversorgung.
Die Verfügbarkeit und Qualifikation von Fachpersonal war zudem der häufigste Grund, weshalb die Qualitätsanforderungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bundeseinheitlich für Krankenhäuser vorgibt, im Jahr 2023 nicht erfüllt werden konnten. Deren Einhalten untersuchte der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt stichprobenartig und anlassbezogen in 82 Qualitätskontrollen. 56,1 % davon erfüllten alle Vorgaben an örtliche Gegebenheiten, technische Ausstattung und personellen Qualifikationen. Richtlinien bestehen unter anderem für die Qualitätssicherung in der Notfallversorgung, der Kinderonkologie oder der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen. So zeigte sich in den Geburtskliniken des Landes beispielsweise, dass nicht alle Patientinnen und Patienten immer der erforderlichen spezialisierten Versorgung zugewiesen wurden, die notwendig gewesen wäre. Bei den Stichprobenprüfungen in der Notfallversorgung führten personelle, technische und dokumentarische Anforderungen sowie fehlende Kooperationsmöglichkeiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung zu einem Nichterfüllen von Qualitätsanforderungen.
Der Qualitätsreport 2023 zeigt im Ergebnis, dass die notwendigen Anforderungen für komplexe Leistungen bzw. bundesweit bestehende Qualitätsvorgaben in den Krankenhäusern des Landes zumeist aufgrund von Personalmangel nur teilweise erfüllt werden. Um die Behandlungsqualität in Krankenhäusern nachhaltig sicherzustellen, ist die geplante Krankenhausreform durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ein wichtiger und notwendiger Prozess. Neben der Qualität werden dabei Zentralisierung, Spezialisierung und sektorenübergreifende Versorgung in den Mittelpunkt gerückt. Der neutrale Blick von außen trägt grundlegend zur Sicherstellung der Strukturqualität im Krankenhaus bei und eröffnet zugleich eine Planungsgrundlage für eine qualitäts- und bedarfsorientierte Steuerung im Gesundheitswesen.
„Gerade komplexe Leistungen, wie z. B. eine akute Schlaganfallversorgung oder bestimmte Krebstherapien, sollten in besonders qualifizierten Kliniken erfolgen, um eine entsprechende Ergebnisqualität und Patientensicherheit zu gewährleisten. Aufgrund des Fachkräftemangels sind Kooperationen und Netzwerke zwischen den Häusern dafür unabdingbar“, sagt Jens Hennicke, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt. Zugleich sei flächendeckend eine qualitätsgesicherte Grundversorgung sicherzustellen, zu der eine Intensivierung der sektorenübergreifenden Versorgung und Ambulantisierung ebenso wie telemedizinische Angebote beitragen können. „Zum Erkennen von Schnittstellenproblemen in der stationären Versorgung bleiben außerdem Prüfungen von Krankenhausabrechnungen weiter wichtig. Vor allem Fragen nach Dauer und Notwendigkeit von Krankenhausbehandlungen helfen, das Zusammenspiel von stationärer und ambulanter Versorgung ins Gleichgewicht zu bringen. In ihrem Rahmen und Umfang sollten sich diese aber natürlich aufwandsarm gestalten und dennoch gleichzeitig den größtmöglichen Nutzen für die Patientenversorgung bieten“, so Hennicke.
Hintergrund:
Im Rahmen von Strukturprüfungen bescheinigt der Medizinische Dienst den Krankenhäusern seit 2021 bestehende Voraussetzungen, um konkrete Kodes für besonders schwierige und komplexe Behandlungen mit den Krankenkassen vereinbaren und abrechnen zu können. Die Anforderungen dafür legt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jährlich in Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS) fest. Die erforderlichen organisatorischen, personellen oder fachlichen Vorgaben (Strukturmerkmale) betreffen besonders schwierige und komplexe Behandlungen in hochspezialisierten Bereichen, die in der Regel auch besonders gefährdete Patienten versorgen. Je nach OPS-Kode gilt die Bescheinigung durch den Medizinischen Dienst für ein oder zwei Jahre. Da erstmalig 2021 Bescheinigungen ausgestellt wurden und diese überwiegend für zwei Jahre galten, ergab sich 2023 eine hohe Anzahl an Prüfungen. Fragestellungen sind dabei unter anderem, ob ausreichend qualifiziertes Personal für eine Behandlung rund um die Uhr und an allen Tagen im Jahr zur Verfügung steht oder entsprechende Räumlichkeiten vorhanden sind, um etwa infizierte Patientinnen und Patienten zu isolieren. Strukturprüfungen liefern im Ergebnis Hinweise auf die Qualität in Krankenhäusern.
Im Rahmen der Qualitätskontrollen geht der Medizinische Dienst der Frage nach, ob Krankenhäuser die Qualitätsanforderungen erfüllen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bundeseinheitlich in Richtlinien und Beschlüssen vorgibt. In Abhängigkeit von der jeweiligen Richtlinie ist das Erfüllen meist die Voraussetzung für die Leistungserbringung. Inhalte der Qualitätskontrollen sind u. a. örtliche Gegebenheiten, technische Ausstattung und personelle Qualifikationen. Das Einhalten der Vorgaben trägt grundlegend zur Sicherstellung einer erreichbaren und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung bei.
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