„Am Beispiel vieler Versorgungsbereiche zeigt der Bericht, mit welcher Kompetenz die Medizinischen Dienste seit mehr als drei Jahrzehnten Verantwortung für eine faire und qualitätsgesicherte Gesundheitsversorgung übernehmen. Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – seien es Arzneimittel, Hilfsmittel oder Rehabilitationsleistungen – sollen nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen“, erklärt Jens Hennicke, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt. „Persönliche Beispiele zeigen außerdem, wie sich die Beschäftigten für diesen Beitrag zur Versorgung der Menschen engagieren, was sie motiviert, mit welchen Qualifikationen und Erwartungen sie zum Medizinischen Dienst gekommen sind und welche positiven, aber manchmal auch belastenden Erfahrungen ihre tägliche Arbeit mit sich bringt. Als Medizinischer Dienst Sachsen-Anhalt geben wir hierzu einen Einblick in das größte Aufgabenfeld unseres Landes: die Pflegebegutachtung.“
Blick nach vorn
Auch zukünftige Herausforderungen nimmt der Bericht in den Blick: „Angesichts der zunehmenden Alterung der Gesellschaft und des Fachkräftemangels gilt es, die Umsetzungswege unserer Aufgaben weiterzuentwickeln und dabei auch die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass sich Patientinnen und Patienten auch in Zukunft auf eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung verlassen können“, betont Jens Hennicke, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt.
Bundesweit 12.000 Beschäftigte – 6 Mio. sozialmedizinische Empfehlungen – 35.000 Qualitätsprüfungen
Die Experten des Medizinischen Dienstes klären auf gesetzlicher Grundlage und nach fachlichen Qualitätsstandrads zum einen, ob im Einzelfall die (sozial)-medizinischen oder pflegerischen Voraussetzungen für Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung vorliegen und zum anderen, ob Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser die Qualitätsanforderungen für die Versorgung erfüllen. Die Gutachterinnen und Gutachter sind dabei nur ihrem ärztlichen und pflegefachlichen Gewissen unterworfen.
Mit bundesweit rund 12.000 Beschäftigten, darunter 2.500 Ärztinnen und Ärzte aus mehr als 50 Fachgebieten, 4.900 Pflegefachkräfte sowie Fachleute aus Medizintechnik und Pharmazie, haben die Medizinischen Dienste im Jahr 2023 insgesamt 21.900 Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie 13.200 Strukturprüfungen zu technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern durchgeführt. Darüber hinaus haben sie mehr als 6 Millionen versichertenbezogene sozialmedizinische Empfehlungen an die Kranken- und Pflegekassen abgegeben. In fast der Hälfte dieser Fälle ging es um die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Unterstützt wird die Fachexpertise der Gutachterinnen und Gutachter durch Verwaltungsmitarbeitende, die sich unter anderem um IT, Logistik, den Telefonservice und die Öffentlichkeitsarbeit kümmern.
Der Bericht „Der Medizinische Dienst – Kompetenz für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung“ steht unter dem Link www.medizinischerdienst.de/kompetenzbericht als PDF-Datei sowie im barrierefreien html-Format zur Verfügung.
Den Beitrag des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt zur Pflegebegutachtung erreichen Sie über den Link: www.medizinischerdienst.de/kompetenzbericht/kompetenz/unterstuetzung
Die Pressemeldung des Medizinischen Dienstes Bund können Sie hier [klick] und die Pressemeldung des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt hier [klick] herunterladen.