Bisher war die extrakorporale Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz (Fasciitis plantaris) eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und musste von Versicherten aus eigener Tasche bezahlt werden. Seit Anfang des Jahres wird sie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dafür sorgte im April 2018 ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), in dem Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen gemeinsam über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.
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Von der IGeL zur Kassenleistung: Dank IGeL-Monitor wird die Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz bezahlt
Seit 1. Januar 2019 wird die Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Anstoß gab die Bewertung des IGeL-Monitors als "tendenziell positiv."