Insgesamt haben die Pflegefachkräfte des MDK Sachsen-Anhalt seit dem 20. April 2020 unter anderem auf diesem Weg 350 Anfragen kompetent beantwortet. „Inzwischen erhalten wir nur noch punktuell Rückfragen. Das zeigt uns, dass sich in unserem Land die Mitarbeitenden der Pflege und der zugehörigen Professionen sowie die Angehörigen der Pflegebedürftigen mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz der vulnerablen Personen gut auf die Bewältigung der Corona-Pandemie eingestellt haben. Dank der aktuellen Situation ist unsere zusätzliche Hotline nunmehr obsolet", sagt Jens Hennicke, Geschäftsführer des MDK Sachsen-Anhalt.
Fokus des telefonischen Serviceangebots war die Beratung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie der Angehörigen, nicht zuletzt zu Fragen der Besuchsregelungen. Wiederkehrend erreichten uns auch Anfragen zum Thema „Besuchsverbot in stationären Einrichtungen". Daneben wurden notwendige Hygienemaßnahmen hinterfragt, der Personaleinsatz besprochen und unser aktuelles Vorgehen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erklärt. Außerdem wurden Informationen zur Pflegedokumentation und zu Maßnahmen der Behandlungspflege sowie zu Abrechnungsbelangen bis hin zum Personalmangel ausgetauscht. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben dabei stets positive Rückmeldungen erfahren.
Nach dem 31. Juli 2020 nimmt der Fachbereich Qualitätsprüfungen Hinweise und Beschwerden wieder unter der regulären Telefonnummer 0391 5661-2800 entgegen. Fragen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden über unsere Hotline im Fachbereich Pflege beantwortet. Diese ist unter der Telefonnummer 0391 5661-3100 erreichbar.