Zum Inhalt springen

Spalten Meldungen

Pressemitteilung |

Bekanntmachung zur Benennung der Vertreter im Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht die Bekanntmachung zur Benennung der Vertreter im Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes.

Magdeburg, den 30. Juni 2020

 

Zum 01.01.2020 ist das MDK- Reformgesetz in Kraft getreten. Zur Stärkung der Unabhängigkeit des MDK werden dessen organisatorische Strukturen bis 2021 verändert und unter der Bezeichnung Medizinischer Dienst (MD) als Körperschaft des öffentlichen Rechts in den Ländern etabliert. Dabei wird die Besetzung der Verwaltungsräte als maßgebliche Entscheidungsgremien der MD neu geregelt.

Neben 16 stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und Arbeitgebenden, die durch die Gremien der Kranken- und Pflegeversicherung gewählt werden, werden zukünftig fünf stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter der Patienten- und Verbraucherschutzverbände sowie zwei Personen der Pflegeverbände und der Ärztekammer im Verwaltungsrat vertreten sein. Die fünf Mitwirkenden der Patienten- und Verbraucherschutzverbände sowie die zwei Berufsvertreter werden vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt benannt. Hierzu hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration nun die folgende Bekanntmachung veröffentlicht:

https://ms.sachsen-anhalt.de/aktuelles/news-detail/news/verwaltungsrat-des-neuen-medizinischen-dienstes-bestimmen-1/

Zurück

Pressesprecher

Kontakt

Spalten im Widget

Bild Pressekontakt

Christine Probst

Pressesprecherin

Medizinischer Dienst Sachsen-Anhalt
Breiter Weg 19 c
39104 Magdeburg

Telefon: 0391 5661-3352

E-Mail: christine.probst(at)md-san.de