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Begutachtungsleitfaden zu Strukturprüfungen überarbeitet

Die Medizinischen Dienste haben den Begutachtungsleitfaden zu den Strukturprüfungen im Krankenhaus überarbeitet. Hintergrund sind die Klarstellungen, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Ende Oktober veröffentlicht hat.

Das BfArM  hat am 26. Oktober rückwirkende Klarstellungen gemäß § 295 Absatz 1 Satz 8 und § 301 Absatz 2 Satz 6 SGB V zu Strukturmerkmalen des Operationen- und Prozedurenschlüssels 2021 veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund entfallen im Begutachtungsleitfaden die Strukturmerkmalsbeschreibungen (SMB) 05 und 35. Bei den SMB 01, 04, 07, 10, 24, 25, 40, 42 und 43 sind Anpassungen erfolgt. In der tabellarischen Übersicht der Strukturmerkmalbewertungen auf den Seiten 25–26 ist die Spalte „Zeitraum OPS-Merkmal“ ersetzt worden durch die Spalte „Bemerkungen“.

Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275d SGB V in Verbindung mit § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V
(Version 2021.3 vom 18.11.2021)

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