Seit Jahren wird unsere Bevölkerung immer älter. Im Bundesdurchschnitt am ältesten sind die Menschen in Sachsen-Anhalt. Damit steigt auch der Pflegebedarf. Das spiegelt sich wieder in einer steigenden Anzahl an Anträgen auf einen Pflegegrad und andere Pflegeleistungen wie Pflegehilfsmitteln oder wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
Waren es im Jahr 2012 noch 73.079 Anträge auf Pflegeleistungen, stieg die Anzahl bis zum Jahr 2022 um über 40 Prozent auf 104.426 Anträge, die vom Medizinschien Dienst Sachsen-Anhalt begutachtet wurden. Bis 2030 ist mit einer weiteren Steigerung der Anträge von über 40 Prozent zu rechnen. Insbesondere seit der Pflegereform im Jahr 2017 verzeichnet der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt einen deutlichen Anstieg von Anträgen auf Pflegeleistungen. Durch die Einführung des neu gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden die individuellen Situationen von pflegebedürftigen Menschen differenzierter erfasst und die Leistungen aus der Pflegeversicherung verbessert. Zwischen 2017 und 2022 ist die Zahl an jährlichen Pflegeanträgen in Sachsen-Anhalt von 80.963 um 29 Prozent auf nun 104.426 Anträge gestiegen. Seit 2017 zugenommen haben vor allem Anträge auf die Höherstufung von Pflegegraden, weil die Menschen mit zunehmendem Alter gleichzeitig immer länger pflegebedürftig sind.
Während der Corona Pandemie erfolgten Pflegebegutachtungen zum Schutz der höchst infektionsgefährdeten Pflegebedürftigen zum größten Teil im telefonischen Kontakt mit den Versicherten oder deren Angehörigen. Allein im Jahr 2021 führte der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt mehr als 60.000 Gespräche zu Anträgen auf Pflegegrade am Telefon, das entspricht 67 Prozent der Begutachtungen. Dabei waren die Menschen ebenso zufrieden mit der Begutachtung per Telefon wie mit Begutachtungen im Hausbesuch. Das zeigt die Versichertenbefragung 2021 bei der jeweils rund 90 Prozent der Befragten von Telefonbegutachtungen als auch von persönlichen Begutachtungen hoch zufrieden mit der Begutachtung durch den Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt waren.
Auch bei den Ergebnissen der Begutachtung lassen sich keine Unterschiede zwischen den Begutachtungsformen feststellen. Von 95.273 Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit im Jahr 2022 wurden 15,2 Prozent der Pflegebedürftigen vom Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt in den Pflegerad 1 eingestuft. Die meisten Antragstellerinnen und Antragsteller erhielten die Pflegegrade 2 (32,1 Prozent) und 3 (24,8 Prozent). Auf die höchsten Pflegerade 4 und 5 entfielen 13,7 Prozent und 8,9 Prozent. Etwa gleiche Verteilungen der Pflegegrade zeigten sich auch im Jahr 2019 vor der Einführung der pandemiebedingten Begutachtungen per Telefon.
„Damit hat sich die Begutachtung per Telefon als gute Ergänzung zum Hausbesuch erwiesen“, erklärt Jens Hennicke, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt. „Demografischer Wandel und der damit einhergehende Fachkräftemangel lassen sich nicht aufhalten. Das betrifft auch uns als Medizinischen Dienst. Alternative Begutachtungsformen wie Telefon- oder Videobegutachtungen können gerade in einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt helfen, eine gute und schnelle Versorgung zu sichern“, so Hennicke.