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Neue Strukturen als Schlüssel zum Erfolg? Krankenhausreform für mehr Behandlungsqualität

Mit dem Ziel, flächendeckend eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherzustellen, initiiert die Ampel-Koalition die große Reformation der Kliniklandschaft. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach wünscht sich, dass Patientinnen und Patienten sich darauf verlassen können, dass sie überall, auch in ländlichen Regionen, schnell und gut versorgt werden. Statt ökonomischer sollen medizinische Gründe die Behandlungen bestimmen. Qualität von Strukturen und Behandlungen bildet dabei die Grundlage für Krankenhausplanung und Vergütung. Doch was kann eine Strukturreform tatsächlich bewirken? Und was bedeutet sie für ein Flächenland wie Sachsen-Anhalt?

Dazu sprachen wir mit:

Petra Grimm-Benne (SPD), Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Dr. med. Anke Lasserre, Leitende Ärztin und stellvertretende Vorstandsvorsitzende im Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt

Dr. Wulf-Dietrich Leber, GKV-Spitzenverband Berlin, Leiter der Abteilung „Krankenhäuser“

Prof. Dr. med. Wolfgang Schütte, Vorsitzender Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V.

Alle betroffenen Interessengruppen sind sich zumindest einig, dass sich etwas ändern muss. Die große Streitfrage bleibt das Wie. Erwartungsgemäß wollen dabei alle mitreden. Insbesondere bei den Krankenkassen und Bundesländern ist das verständlich, denn diese finanzieren die Krankenhäuser.
Der Großteil der Krankenhausfinanzierung entfällt auf die Krankenkassen, welche die entstehenden Kosten für die Behandlung von Patientinnen und Patienten tragen. Die Abrechnung der Krankenhausbehandlungen erfolgt überwiegend über das System der DRG-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups), in dem Diagnosen Fallgruppen zugeordnet und pauschal vergütet werden. Dieses Vergütungssystem, das Lauterbach vor gut zwanzig Jahren selbst mit auf den Weg gebracht hat, sieht der Bundesgesundheitsminister nun als Hauptproblem, denn dadurch dominiere die Ökonomie. Fallpauschalen schaffen den Anreiz, möglichst viele Fälle abzurechnen.
Ergänzend tragen die Bundesländer die Investitionskosten für Krankenhäuser. Diese regeln Krankenhauspläne und Investitionsprogramme mit zweckgebundenen Fördermitteln unter Beachtung des Versorgungsauftrages sowie den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG ) hat im Ergebnis der jährlich erhobenen „Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern“ im Februar 2023 darauf hingewiesen, dass die getätigten Investitionen den ermittelten Bedarf nur zum Teil decken. Seit drei Jahrzehnten bestehe eine massive Unterfinanzierung.

Fachkliniken

Fachkrankenhäuser verfügen häufig über hohes Expertenwissen und hohen Fallzahlen in ihren jeweiligen Fachgebieten. Obgleich sie typischerweise keine Notaufnahmen haben, sind sie trotzdem für die Versorgung der Bevölkerung teilweise elementar. Ihr Leistungsspektrum entspricht grundsätzlich dem Level II, zum Teil dem Level III. Die Regierungskommission hat deshalb vorgeschlagen, die hochqualifizierten Häuser baulich und inhaltlich in Kliniken der Stufe II und III zu integrieren.

Das BMG hat nun in seinem Entwurf eines Basismodells zur geplanten Krankenhausreform (Stand Mai 2023) als Grundlage für eine erste Folgenabschätzung eine neue Level-Kategorie „F“ für Fachkliniken einschließlich Bundeswehrkrankenhäusern und berufsgenossenschaftlicher Kliniken aufgenommen.

Die Krankenhaustagesbehandlung soll den Patientinnen und Patienten im Einvernehmen mit den Ärzten die Übernachtung in vertrauter Umgebung ermöglichen und das Krankenhauspersonal entlasten. Dafür sollen sich die Dokumentationsanforderungen auf das erforderliche Mindestmaß begrenzen.

Die Entscheidung, ob eine Behandlung stationär oder ambulant erfolgt, soll keine Kostenfrage sein. Für bestimmte Behandlungen sollen mit Hybrid-DRGs deshalb sektorengleiche Vergütungen eingeführt werden, die zwischen ambulanter (EBM) und stationärer (DRG) Vergütung liegen. Krankenkassen und Krankenhäuser sollen dafür gemeinsam einen Leistungskatalog sowie entsprechende Vergütungen festlegen. Am hierfür vorgesehenen 31.03.2023 herrschte noch Uneinigkeit. Grundsätzlich gilt in der deutschen Gesundheitspolitik der Leitsatz „ambulant vor stationär“, wonach immer ambulant zu behandeln ist, wenn die Möglichkeit besteht.

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