Pflegeversicherung
Intro
Mit 100.402 pflegefachlichen Empfehlungen haben die Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 die soziale Pflegeversicherung unterstützt.
Neben Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gehörten dazu auch Gutachten für Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie zum Beispiel Treppenlifte oder ebenerdige Duschen.
Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen
Pflegebedürftige Menschen brauchen besonderen Schutz und haben Anspruch auf eine hochwertige Pflege. Der Medizinische Dienst prüft daher auch regelmäßig die Qualität der ambulanten Pflegedienste und Pflegeheime, um eine gute Pflege und Versorgung zu unterstützen.
Im Jahr 2021 wurden die Qualitätsprüfungen aufgrund der Corona-Pandemie einige Monate ausgesetzt, um die besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen vor einer Infektion zu schützen. Rund ein Drittel der knapp 1.500 ambulanten Pflegedienste und Pflegeheime in Sachsen-Anhalt konnte unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen dennoch geprüft werden.
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Qualitätsprüfungen
Davon waren ...
Pflegebegutachtung
Um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst. Der Maßstab für die Begutachtung ist der Grad der Selbstständigkeit des Menschen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie selbstständig der Mensch seinen Alltag bewältigen kann.
Um die besonders verletzliche Personengruppe der pflegebedürftigen Menschen vor Infektionen mit dem Coronavirus zu schützen, wurde im Jahr 2021 die Pflegebegutachtung zum Großteil mittels strukturiertem Telefoninterview und anhand vorliegender Unterlagen umgesetzt.
Für 89.716 Menschen hat der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 die Feststellung der Pflegebedürftigkeit übernommen. Das waren 3.040 Aufträge mehr als im Vorjahr.
89.716
Pflegebegutachtungen
Pflegebegutachtung 2
Das Ergebnis der Gutachten ...
Die Begutachtungen wurden vorgenommen als ...
Von insgesamt 89.716 Menschen, bei denen der Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 nach den Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit schaute, reichten diese bei 6,8 Prozent noch nicht für einen Pflegegrad. Im Jahr 2020 lag der Anteil der Menschen, bei denen im Ergebnis der Feststellung der Pflegebedürftigkeit die Voraussetzung für die Empfehlung eines Pflegegrades noch nicht ausreichten, bei 7,63 Prozent von insgesamt 86.676 Begutachteten.
Fast die Hälfte aller Gutachten, nämlich 41.798 (46,59 %), erstellten die pflegefachlichen Gutachterinnen und Gutachter für Menschen, die erstmalig ihre Pflegebedürftigkeit feststellen ließen. Ungefähr jeder Zehnte davon hatte im Vorfeld bereits eine Eilbegutachtung, um so die Grundlage für Pflegeleistungen zum Beispiel im unmittelbaren Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt sicherzustellen.
Die Gutachten betrafen ...
Zufriedenheit mit der Pflegebegutachtung
Jedes Jahr wird ein Teil der Menschen, die der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit persönlich besucht, nach der Zufriedenheit gefragt. Aufgrund der Corona-Pandemie war die Möglichkeit für Hausbesuche jedoch erheblich eingeschränkt. Die Umsetzung musste überwie- gend mit einem strukturiertem Telefoninterview erfolgen.
Die Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung 2021 beinhaltet daher erstmalig auch die Einschät- zungen der Menschen, mit denen die pflegefachlichen Gutachterinnen und Gutachter zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit telefonisch gesprochen haben. Die Rückmeldungen bescheinigen für beide Wege eine hohe Zufriedenheit mit dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt.
Zufriedenheit 2
Begutachtung durch Hausbesuch
Telefonische Begutachtung
Zufriedenheit 3
Kommentare zur Zufriedenheit mit den Pflegebegutachtungen