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Leistungserbringerportal

Leistungserbringerportal für den elektronischen Datenaustausch zwischen Medizinischen Diensten und Krankenhäusern

LE-Portal wird zum MD-Portal

Zum 01.07.2024 wird aus dem bisherigen LE-Portal das MD-Portal
 
Grund ist eine breitere Palette an Datenübermittlungen über das Portal.

Nach der Vereinbarung gemäß § 17c Absatz 2b Satz 8 KHG vom 04.12.2023 zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Medizinischen Dienst Bund, sollen über das Portal künftig die von einem Krankenhaus erhobenen Daten und Unterlagen durch die Medizinischen Dienste auch an die Krankenkasse übermittelt werden, um ein Erörterungsverfahren durchzuführen und eine Abrechnung gerichtlich zu überprüfen (eUMD-VB).

Was ändert sich konkret?

  • Portal-Name: das bisherige LE-Portal heißt künftig MD-Portal
  • die gesetzlichen Krankenkassen erhalten Zugriff auf das MD-Portal
  • neues Logo: das MD-Portal erhält ein neues Logo
  • Aktualisierung der Inhalte auf der Homepage-Seite, inkl. Links zur Registrierung, Flyer etc.

 

> FAQ zur Umbenennung des MD-Prtals

> Informationsbroschüre zum neuen MD-Portal

> neues Logo:

Erklärung Leistungserbringerportal

Über das Leistungserbringerportal – kurz LE-Portal – können Krankenhäuser und der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt elektronisch Daten und Dokumente zur Abrechnungsprüfung austauschen.

  • Krankenhäuser erhalten über das LE-Portal die Unterlagenanforderungen
  • Sie können dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt die entsprechenden Dokumente ins Portal hochladen
  • Der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt stellt Prüfanzeigen und Gutachten für stationäre Begutachtungen über das LE-Portal zur Verfügung

Das LE-Portal kann bequem über eine intuitive Web-Oberfläche im Browser bedient werden.

Voraussetzung für einen Zugang zum LE-Portal ist eine erfolgreiche Registrierung.

Alle hierfür notwendigen Dokumente und weitere Informationen zum LE-Portal erhalten Sie über die Adresse: https://www.mdportal.de

Zusätzlich gibt es eine Schnittstelle im LE-Portal für die Krankenhaussoftware. Für diese sogenannte maschinelle Nutzung ist eine Erweiterung des KIS-/Archiv-Systems notwendig. Bei Fragen kann sich Ihr KIS/Archiv-Hersteller direkt mit der IT GmbH des Medizinischen Dienstes als Betreiber des LE-Portals in Verbindung setzen.

Fragen-Antworten-Katalog