„Die MDK-Gemeinschaft hat festgelegt, dass zum Schutz der pflegebedürftigen und vorer-krankten Menschen ab sofort keine persönlichen Begutachtungen in Pflegeheimen und in eigener Häuslichkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgen“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Stattdessen werden die Medizinischen Dienste die Einstufung in Pflegegrade auf Basis der bereits vorliegenden Informationen und eines ergänzenden Te-lefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen vornehmen. Auf diese Weise werden der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sichergestellt.
Darüber hinaus werden auch für andere Begutachtungsanlässe alternative Vorgehenswei-sen festgelegt, die eine Begutachtung ohne körperliche Untersuchung ermöglichen und da-mit die Versorgung des Versicherten sicherstellen.
Um das Infektionsrisiko für die besonders verletzlichen Personengruppen zu vermindern, haben die MDK bereits die Regelprüfungen der Qualität nach § 114 SGB XI in ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen bis vorläufig Ende Mai ausgesetzt. Ziel ist es, einerseits besonders gefährdete Menschen zu schützen und andererseits die Einrichtungen von Zeitaufwänden durch die Prüftätigkeit zu entlasten.
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Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS)
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